Katrin Goering-Eckardt MdB

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10. Februar 2010

Hartz IV-Regelsätze: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen!

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze erklärt die Thüringer Bundestagsabgeordnete und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

"Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes! Eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene ist längst überfällig. Es ist ein Skandal, dass derzeit noch Millionen von Menschen in Deutschland unterhalb des Existenzminimums leben müssen.

Sofortmaßnahmen sind besonders für Kinder erforderlich. In Thüringen ist jedes vierte Kind bis 15 Jahre von Sozialtransfers abhängig. Bei der aktuellen Bemessung der Regelsätze sind Kinder und Jugendliche besonders benachteiligt. Laut dem Bundesverfassungsgericht sind "Schätzungen ins Blaue hinein" nicht tragfähig. Es kann nicht sein, dass in den Kinderregelsätzen zwar Ausgaben für Tabak und Alkohol, aber keinerlei Bildungsausgaben oder Geld für Spielzeug enthalten sind. Neben einem hochwertigeren Betreuungs- und Bildungssystem ist eine eigenständige und bedingungslose Kindergrundsicherung in Höhe von 330 Euro die logische Konsequenz, um Kinder aus sozial und finanziell schwächeren Familien zu stärken und Privilegien für Besserverdienende abzubauen. Die finanzielle Absicherung von Kindern muss unabhängig von der Familienform, in der sie aufwachsen, gewährleistet sein und dafür grundlegend reformiert und entbürokratisiert werden.

Jetzt ist die Bundeskanzlerin in der Pflicht, zu sagen, wie die Bundesregierung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umgehen will, und wie sie besonders die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen schnell verbessern will. Dazu muss sie sich noch vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen offenbaren. Aussitzen bis zum Ende des Jahres werden wir Frau Merkel nicht durchgehen lassen."

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