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Artikel 8: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Im Grunde ist in Artikel 8 die politische Urerfahrung schlechthin angesprochen: Politik fängt da an, wo sich Menschen im öffentlichen Raum zeigen und ihre Stimme erheben. Was schon die alten Griechen wussten, als sie die Agora als das Zentrum des Politischen gestalteten, haben die DDR-Bürger 1989 als Moment der Befreiung erfahren: Ja, ich kann öffentlich das Wort ergreifen! Ja, ich kann nach draußen gehen und muss meine politische Meinung nicht mehr verstecken. Demokratisch und frei ist eine Gesellschaft deshalb nur dann, wenn sie dieses Recht zur friedlichen Versammlung gewährt und schützt. Doch natürlich muss es in der wehrhaften Demokratie auch Grenzen geben: Wenn das Versammlungsrecht gegen die Verfassung gewendet wird, wenn bei Nazi-Demos volksverhetzende Inhalte verbreitet werden und zum Hass aufgestachelt wird, ist es notwendig, dass die demokratische Zivilgesellschaft lautstark ihre Stimme dagegen erhebt.
(erschienen in der WELT vom 23. Mai 2009)