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Nach einem langen Diskussionsprozess mit vielen Gesprächen zwischen den Gruppen, die zum Thema "Schwangerschaftskonfliktgesetz" Anträge gestellt haben, sind in mehreren Punkten Annäherungen erzieltworden. Wichtig ist: Alle Gruppen haben sich aufeinander zu bewegt und zur Versachlichung der Debatte beigetragen. Wir konnten uns aber nicht auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen. Wir bringen einen neuen gruppenübergreifenden Gesetzentwurf ein, der die Gesetzentwürfe der Gruppen Kauder/Schmidt/Singhammer, Griese/Göring-Eckardt/Nahles und Lenke/Laurischk/Flach zusammenführt. Er enthält die wesentlichen Punkte:
- Die Verpflichtung des Arztes/der Ärztin, im Einvernehmen mit der Schwangeren die Schwangere zu beraten und in psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Schwangere kann die Beratung ablehnen.
- Eine Bedenkzeit von drei Tagen, nach der Diagnose einer eventuellen Behinderung des Kindes, vor der medizinischen Indikationsstellung.
- Regelung der Ordnungswidrigkeit.
Wir haben viele unserer Ansätze einer besseren Beratung Hilfe und Unterstützung für Frauen in schwierigen Konfliktsituationen in den neuen, gruppenübergreifenden Gesetzentwurf einbringen können. Gleichzeitig sind viele Punkte, die uns im Gesetzentwurf Kauder/Schmidt/Singhammer problematisch erschienen, nicht Teil des gruppenübergreifenden Gesetzentwurfes geworden. Wir haben mehrere Anliegen der Gruppe Humme/Schewe-Gerigk/Marks in unseren Entwurf aufgenommen. Eine Einigung auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit der Gruppe war jedoch wegen der Frage der dreitägigen Bedenkzeit, der Ordnungswidrigkeit und weiteren Punkten nach vielen Anläufen nicht möglich. Es werden also zwei Gesetzentwürfe zur Beschlussfassung vorliegen. Die Gesetzentwürfe und Anträge werden voraussichtlich am Mittwoch, 13. Mai 2009, im Plenum abgestimmt. Wichtig ist dabei, dass unser gruppenübergreifender Gesetzentwurf in zwei Teilen abgestimmt wird: 1. Teil: ärztliche Beratung und Vermittlung in die psycho-soziale Beratung, Bedenkzeit und Ordnungswidrigkeit. 2. Teil: Statistik. Dem zweiten Teil zur erweiterten Statistik wollen wir nicht zustimmen.
gruppenübergreifender Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerscahftskonfliktgesetzes