Katrin Goering-Eckardt MdB

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der BundestagsfraktionIdeen statt Parolen

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Themen 
  3.  Artikel

7. Mai 2009

Stromautobahnengesetz ist ungenügend

Das Gesetz zum Ausbau des Stromleitungsnetzes ist in dieser Form nicht akzeptabel. Es folgt den einseitigen Argumenten der Stromkonzerne und stellt die Interessen von Naturschutz und Bürgerinitiativen ganz hinten an.

Jahrelang wurden die Stromnetze sträflich vernachlässigt, jetzt soll es ganz schnell gehen, koste es, was es wolle: Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten beim Trassenneubau werden zusammengestrichen, nur noch eine Instanz entscheidet über Bedenken der Menschen vor Ort.

Kein Zweifel: Für den Ausbau erneuerbarer Energien ist der Ausbau des Stromnetzes dringend geboten. Die bisherige Struktur ist nicht mehr zeitgemäß, es fehlt an Speicherkapazitäten für Leistungsspitzen, es fehlt an einem effizienten Leitungsmonitoring, viele Leitungen könnten in ihrer Kapazität gestärkt werden.

Statt hier Schwerpunkte zu setzen, setzt die Bundesregierung jedoch einseitig auf Trassenneubauten und argumentiert wie die Stromkonzerne mit Klimaschutzpolitik. Dabei gibt selbst die Bundesregierung zu, dass es bei den anstehenden Leitungsneubauten sehr wohl auch um die Durchleitung konventionellen Stroms geht. Solche schiefen Argumente sind den Menschen, die sich in Thüringen gegen die Vattenfall-380kV-Trasse engagieren, nicht zu vermitteln. Erst recht nicht, wenn im Energieleitungsausbaugesetz ein Trassenbau festgeschrieben wird, wenn grundsätzliche Zweifel an der Notwendigkeit dieser Trasse bestehen.

Völlig unzureichend sind die hochgepriesenen "Pilotprojekte" für Erdverkabelung. Erdkabel bedeuten nicht nur weniger Natureingriff und mehr Bürgerakzeptanz, sie sind auch weniger störanfällig und im Betrieb sparsamer. Doch statt einen flächendeckenden Einsatz zu ermöglichen, sind jetzt einige spärliche Projekte vorgesehen. In Thüringen geht es um eine "Kann"-Bestimmung für die Region südlich von Altenfeld. Warum die Interessen von Mensch und Natur im Thüringer Wald nördlich davon weniger schützenswert sind, ist niemandem ernsthaft zu vermitteln.

 

Zusätzliche Information