Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:

Wie kann ein Sterben in Würde gelingen? Wie reagiert unsere Gesellschaft dabei auf Faktoren wie Angst, Einsamkeit und Schmerzen? Ist aktive Sterbehilfe die richtige Antwort oder ist es die Verweigerung, das Sterben als Bestandteil des Lebens zu akzeptieren? Soll ein Mensch durch die Hand eines anderen sterben oder darf er an der Hand eines anderen sterben?
Auf Einladung der CDU-Bürgerschaftsfraktion diskutierte Katrin Göring-Eckardt in Hamburg diese Fragen mit Pastor Johann Hinrich Claussen, dem Berater in der Gesundheitswirtschaft Heinz Lohmann, dem Rechtsanwalt Gerhard Lüders, dem Palliativmediziner Müllerleile und Sonja Schneider-Koch, Pflegereferentin beim Diakonischen Werk.
Katrin Göring-Eckardt führte mit einem Eingangsstatement ein. "In den vergangenen Monaten, inzwischen Jahren, wird im Bundestag diskutiert, ob eine neue rechtliche Regelung der Patientenverfügung nötig ist und wenn ja, wie diese auszugestalten ist. Nun wird es Ende Mai zur abschließenden Debatte im Plenum und zur Schlussabstimmung kommen.
Auch durch die Beschäftigung des Gesetzgebers mit dem Thema ist Tod und Sterben wieder in den Blickpunkt öffentlichen Interesses gerückt. Das ist gut, denn allzu oft wird es verdrängt, vom Einzelnen wie von der Gesellschaft. Wir sind unsicher, wie wir über das Lebensende reden sollen und mit wem: Angehörige sind unsicher, wenn sie am Bett eines Schwerstkranken stehen und weitreichende Entscheidungen treffen sollen. Mitunter sind ÄrztInnen unsicher, wann der Zeitpunkt gekommen ist, nicht mehr alle medizintechnischen Möglichkeiten der Lebensverlängerung auszuschöpfen.
Vielleicht gehört zum Sterben dazu, dass so wenig gewiss ist. Und es besteht eine erhebliche Schwierigkeit darin, individuellen Situationen Schwerstkranker und die dabei auftretenden Lebensfragen in ein Gesetz zu gießen. Selbst wenn die Rechtslage im Prinzip klar scheint, stellen sich Fragen: Was heißt das, was in einer Patientenverfügung steht? Wie war es gemeint? Wer entscheidet darüber? Wen soll man noch fragen?
Den Gesetzentwurf, den ich gemeinsam mit Wolfgang Bosbach, Rene Röspel und Otto Fricke vertrete, stärkt deshalb in erster Line die vom Patienten selbst eingesetzte Vertrauensperson. Sie wird zum Schluss entscheiden, für und im Sinne des Patienten. Vorher aber fragt sie, was der schwer Kranke angesichts der nun konkreten Situation gewollt hätte, unter Abwägung aller Umstände. Denn Einschätzungen und Gewolltes können sich auch verändern. Damit umzugehen kann nur ein Mensch leisten – wer könnte es besser, als ein enger Vertrauter. Einer, der die Situation einzuschätzen weiß und in Verbindung bringen kann, mit Gesagtem, einst Ausgesprochenem und den Lebensumständen des Betroffenen. Kommunikation, Reden darüber, was wir uns am Ende des Lebens vorstellen und Wünschen, daran fehlt es, in den Familien, unter Freunden. Wir sparen das aus, als ob es uns nicht beträfe. Aber vielleicht wäre Mutter oder Opa auch dankbar dafür, wenn man mal fragt.
Voraussetzung für ein gutes Leben bis zum Schluss ist vor allem eines: ein Bewusstseinswandel, ein neuer Umgang mit Sterben und Tod und die Bereitschaft, sie damit auseinanderzusetzen. Es muss uns um eine neue Kultur des Sterbens gehen. Um ein Verständnis vom Leben, dass das Sterben selbstverständlich mit einschließt. Und um die Sorge darum, dass jeder und jedem zugesagt werden kann: Du wirst nicht allein sein beim Sterben. Du wirst gut versorgt werden, deine Schmerzen werden wir lindern. Dafür braucht es die entsprechenden finanziellen Mittel, tragfähige Strukturen und Rahmenbedingungen. Pflege zu Hause muss leistbar sein, finanziell und mit Hilfe und Unterstützung für die pflegenden Angehörigen. Das Angebot an Hospizplätzen und Palliativbetten muss den Bedarf decken, auch in ländlichen Regionen. Palliativmedizin muss in ärztlicher Ausbildung verankert sein. Großartiges Engagement und Ehrenamt der Hospizhelfer muss geschätzt und gefördert werden.
Denn vor allem braucht es den Menschen, der für den anderen da ist: Pflegende und ÄrztInnen müssen im Klinik- oder Heimalltag Zeit haben, um im besten Sinne beizustehen. Und sie benötigen eine entsprechende Ausbildung. Der Umgang mit Sterben und Tod muss erlernt, muss eingeübt werden als medizinische, ethische und menschliche Kompetenz.
In all diesen Feldern herrscht noch erheblicher Handlungsbedarf. Aber ich bin sicher, dass je besser die Bedingungen am Lebensende sind und um so lebenswerter das Leben bis zuletzt erfahren werden kann – desto weniger heftig wird über aktive debattiert. Die derzeitige Situation aber als defizitär zu beschreiben und daraus den Schluss zu ziehen, dass auch aktive Sterbehilfe zulässig sein muss, ist für mich nicht akzeptabel. Für mich gehört aktive Sterbehilfe nicht in der Bandbreite rechtlich zu schaffender Möglichkeiten. Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, die Selbsttötung oder der Bitte um Tötung hinnimmt und sich gerade damit ihrer Verantwortung für Schwerstkranke und Sterbende entzieht. Wir müssen ja im Gegenteil alles dafür tun, dass die Frage nach dem letzten Ausweg Suizid im besten Fall nicht gestellt werden muss. Gerade hier in Hamburg, der Wirkungsstätte von Roger Kusch kann man das ja nicht laut genug sagen."
Podiumsdiskussion "Würdevolles Sterben - Leben bis zum Schluss" im Hamburg Rathaus