Katrin Goering-Eckardt MdB

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21. April 2009

Gemeinsamer Gesetzentwurf zum Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgelegt

Das Thema wird seit Monaten intensiv im Bundestag beraten. In der ersten Lesung im Bundestag am 18. Dezember 2008 lagen als Gruppenanträge vier Gesetzentwürfe (Kauder/Schmidt/Singhammer; Griese/Göring-Eckardt/Nahles; Lenke/Laurischk/Flach; Tackmann/Golze/Reinke) und ein Antrag (Humme/Schewe-Gerigk/Ferner) vor.  

Nach einer ausführlichen Anhörung im Bundestagsfamilienausschuss am 16. März 2009, mehreren Fachgesprächen und Gesprächen der Gruppenantragsteller-Innen untereinander zeigt sich, dass es viele Gemeinsamkeiten gibt. In dem Ziel, die Beratung für Frauen in der schwierigen Schwangerschaftskonfliktsituation zu verbessern, wenn ein Befund eine eventuelle Behinderung des Kindes diagnostiziert, herrscht Einigkeit.

Ausgangspunkt der Gruppe Humme/Schewe-Gerigk/Ferner war dabei, dass zur Verbesserung der Beratung von Schwangeren in Konfliktsituationen keine Gesetzesänderung nötig ist. Deswegen lag von dieser Gruppe bisher ein Antrag vor, der untergesetzliche Regelungen vorsieht.

Gemeinsam mit Kerstin Griese hält Katrin Göring-Eckardt eine gesetzliche Regelung für notwendig. Die Gespräche mit den Gruppen Kauder/Schmidt/Singhammer und Lenke/Laurischk/Flach haben über die Osterpause zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf geführt. Dabei hat die Gruppe um Kauder/Schmidt/Singhammer große Zugeständnisse gemacht hat, indem sie auf mehrere problematische Punkte verzichtet hat.

Zum Inhalt:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei der Diagnose einer eventuellen Behinderung des Kindes der Arzt verpflichtet wird, die Schwangere in eine psychosoziale Beratung zu vermitteln. Sie kann diese Beratung ablehnen. Uns war dieser Punkt der wichtigste, weil er für die betroffenen Frauen und Familien Hilfe und Unterstützung bietet.

Außerdem ist eine dreitägige Bedenkzeit nach der Diagnose und vor einer eventuellen medizinischen Indikation zur Abtreibung vorgesehen. Dieser Punkt wird oft als Einschränkung der Entscheidungsfindung für die Frau dargestellt. Die feste Überzeugung ist aber, dass wir den betroffenen Frauen und Familien damit helfen in einer schwierigen Lebenssituation eine Entscheidung zu treffen, mit der sie später leben können. Dafür brauchen sie Zeit und Beratungsmöglichkeit, die mit den drei Tagen garantiert werden. Diese Frist gilt nicht, wenn eine Schwangerschaft abgebrochen werden muss, um eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren abzuwenden.

Mit der Gruppe Humme/Schewe-Gerigk/Ferner herrscht Einigkeit darüber, dass eine Beratung vor pränataler Diagnostik wichtig und sinnvoll ist, dass der Hinweis auf den Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung im Mutterpass verankert sein soll und dass die Rahmenbedingungen für das Leben mit behinderten Kindern verbessert werden müssen.

Zum Verfahren:

Am Montag, 20. 04. 2009, wurde versucht, mit der Gruppe um Humme/Schewe-Gerigk/Ferner zu einem gruppenübergreifenden gemeinsamen Gesetzentwurf zu kommen. Gleichzeitig war zugesagt, dem schon vorliegenden Antrag von Christel Humme zu untergesetzlichen Hilfen bei Konfliktsituationen in der Schwangerschaft und für Menschen mit Behinderungen zustimmen.

Da die Gruppe am Dienstag morgen einen eigenen (nicht gruppenübergreifenden) Gesetzentwurf vorgelegt hat, wird es in dieser Woche noch einmal Gespräche geben, um erneut zu versuchen, zusammen zu kommen.

Zum gruppenübergreifenden Gesetzentwurf Göring-Eckardt/Griese/Singhammer/Lenke

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